Ziel
Im Land Brandenburg wächst in Folge des demographischen Wandels in den kommenden Jahren der Bedarf der Wirtschaft an gut ausgebildeten Fachkräften. Gerade kleine und mittlere Unternehmen stehen hierbei vor erheblichen Herausforderungen. Die Förderung zielt darauf ab, die Beschäftigungsaufnahme von hochqualifizierten Nachwuchskräften in kleinen und mittleren Unternehmen zu unterstützen, diese damit im Land zu halten und durch den Wissenstransfer betriebliche Innovationen und Wachstum zu begünstigen.
Rahmenbedingungen für alle Förderelemente
- offen für Studierende bzw Absolventinnen / Absolventen unabhängig vom Standort der staatlichen (anerkannten) Hochschule
- offen für alle Studiengänge
- offen für viele Branchen (De-Minimis-Regelung ist zu beachten)
- Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind Brandenburger kleine und mittlere Unternehmen
- Anschlussförderung innerhalb der Richtlinie sind möglich: Werkstudierende - Stipendium - Innovationsassistent
- im Mittelpunkt der Förderung steht eine betriebliche innovative Aufgabe
Werkstudierende
- Betreuerin / Betreuer im Unternehmen
- keine Promotionen, keine dualen Studiengänge
- vorhandenes Personal darf nicht ersetzt werden (es muss ein neuer, zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen werden)
- flexible Arbeitszeitgestaltungen sind möglich
FörderbedingungenBereich öffnenBereich schließen
Gegenstand der Förderung |
Teilzeitbeschäftigung eines Studierenden zwischen 15 und 20 h / Woche für eine konkrete innovative Aufgabe |
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Förderdauer |
mindestens 6 maximal 12 Monate |
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Förderhöhe |
75 % Förderung bei 20 h / Woche und Arbeitnehmer-Brutto-Gehalt von 840,00 € monatlich |
Stipendium Abschlussarbeit
- Zusage des Hochschullehrers zum Thema und zur Betreuung der Abschlussarbeit
- Betreuerin / Betreuer im Unternehmen
- keine Promotionen
- keine dualen Studiengänge
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Gegenstand der Förderung |
Erstellen einer Abschlussarbeit im Rahmen des Hochschulstudiums, orientiert an einer betrieblichen innovativen Aufgaben |
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Förderdauer |
6 Monate |
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Förderhöhe |
75 % Förderung bei 500,00 € monatlich |
Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten
- Abschluss darf nicht länger als 36 Monate zurückliegen
- Dauer des Beschäftigungsverhältnisses: mindestens zwölf Monate
- organisatorische Anbindung im Bereich der Geschäftsführung bzw Leitung des Einsatzbereiches
- Aufgabenbeschreibung, die den Einsatz eines Innovationsassistenten notwendig und sinnvoll erscheinen lässt, so dass positive Wirkungen für die Marktchancen und Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu erwarten sind
- vorhandenes Personal darf nicht ersetzt werden (es muss ein neuer, zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen werden)
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Gegenstand der Förderung |
Neueinstellung einer Hochschulabsolventin / eines Hochschulabsolventen bzw Absolventin / Absolvent einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (zum Beispiel Techniker, Meister, etc) |
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Förderdauer |
12 Monate |
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Förderhöhe |
1.320,00 € monatliche Förderung bei Arbeitnehmer-Bruttogehalt zwischen 2.200,00 und 2.599,99 € und 1.560,00 € monatliche Förderung bei Arbeitnehmer-Bruttogehalt ab 2.600,00 € |
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte der Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Ihre Anprechpersonen:
Team vom Transferservice: Christine Richert, Stefanie Radig, Annette Vossel, Yijian Tang (v.l.n.r.)