Leitlinien für klimafreundliche Dienstreisen
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Leitlinien für klimafreundliche Dienstreisen

Reisetätigkeiten verursachen in der Regel Treibhausgasemissionen. Dabei spielt die Wahl des Transportmittels eine zentrale Rolle und kann einen Beitrag zur Reduktion von Emissionen leisten. Eine Analyse der Dienstreisen an der TH Wildau hat gezeigt, dass Hochschulangehörige bereits seit Längerem sehr klimabewusst reisen. Um die Transformation zu einer nachhaltig handelnden Hochschule zu unterstützen, hat die Hochschulleitung Leitlinien für Dienstreisen verabschiedet.

Die Leitlinien bestehen aus Empfehlungen für die Planung von Dienstreisen mit klimafreundlichen Transportmitteln. Sie setzen auf Selbstverantwortung und die Einsicht derjenigen, die eine Dienstreise planen. Sie verzichten bewusst auf Verbote. Die (Nicht-)Berücksichtigung der Empfehlungen ist kein Kriterium für das Genehmigungsverfahren für eine Dienstreise.

Online-Teilnahme versus Dienstreise: Wenn die Teilnahme an einer Veranstaltung online möglich ist, ohne die wissenschaftliche oder operative Qualität des Austauschs bedeutsam einzuschränken, kann eine virtuelle Teilnahme zeitlich und finanziell effizienter sein als eine Dienstreise. Daher wird empfohlen, erste Treffen mit Partner/-innen in Präsenz zu unternehmen und darauffolgende Absprachen virtuell zu klären. Langfristig sind Auffrischungstreffen in Präsenz weiterhin sinnvoll, um Beziehungen zu stärken.

Dauer der Dienstreise: Anlässe sollten möglichst gebündelt werden. Daher kann es günstiger sein, längere Aufenthalte am Zielort zu planen, wenn sie dienstlich relevant und sinnvoll gestaltet werden können.

Dienstreisen zu Zielen, die per Zug in sechs Stunden erreicht werden können: Wenn ein Reiseziel mit dem Zug in sechs Stunden Reisezeit zwischen den relevanten Bahnhöfen der nächstgelegenen Städte gemäß Fahrplan erreichbar ist, empfiehlt die Hochschule Beschäftigten, den Zug und nicht das Flugzeug als Verkehrsmittel zu wählen. Dadurch entstehende Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden vergütet.

Dienstreisen zu Zielen, die nicht per Zug in sechs Stunden erreicht werden können: Wann immer möglich, sollten Direktflüge gewählt werden und – falls erforderlich – mit Zugreisen kombiniert werden, um den Zielort zu erreichen. Abflug und Landung von Flugzeugen verursachen i.d.R. höhere Treibhausgasemissionen als die Länge der Flugstrecke. Zusätzlich kann die Auswahl der Fluggesellschaft nach Effizienz des Flugzeugtyps und Auslastung der Flüge mithilfe des Index der Nicht-Regierungs-Organisation atmosfair bei der Planung von klimafreundlicheren Dienstreisen unterstützen.

Die Auslastung ist hier der wichtige Faktor. Eine hohe Auslastung des Transportmittels verringert den Wert des CO2-Ausstosses der jeweiligen Einzelreisenden, zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch bei Fahrten im vollbesetzten Auto mit Verbrennungsmotor. Der absolute CO2 Ausstoß des Transportmittels bleibt natürlich gleich.

Maßnahmen und Mitwirkung zur Reduktion von Treibhausgasemissionen kommuniziert die TH Wildau regelmäßig im Nachhaltigkeitsbericht und erfüllt damit die gesetzlichen Vorgaben von Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) und Klimaplan Brandenburg, die das Ziel verfolgen, bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen.