Studieren mit Behinderung
Studentenwohnheim TH Wildau

Studieren mit Behinderung

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Unsere Beratung

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung brauchen oft angepasste Studienbedingungen angepasst an ihr Handicap, an ihre speziellen Bedürfnisse, an ihre individuelle Situation.

 

Als Beauftragte für Studierende mit Behinderung unterstütze ich Sie gern bei Fragen u. A. zu diesen Themen:

  • Zulassung

  • Nachteilsausgleich

  • Prüfungsbedingungen

 

Es ist hilfreich, wenn Sie sich schon vor Abgabe Ihrer Bewerbung mit mir in Verbindung setzen, damit wir gemeinsam alle relevanten Angelegenheiten frühzeitig regeln können. Sie können gern über unsere Buchungsseite zur Live-Beratung, per Telefon (03375 508 534) oder per E-Mail an katja.wenger(at)th-wildau.de einen Termin vereinbaren.

Nachteilsausgleiche bei Prüfungen und Leistungsnachweisen

Viele Studierende können die Leistungsnachweise wegen ihrer Beeinträchtig nicht in der vorgegebenen Weise oder im vorgesehenen Zeitrahmen erbringen. Sie brauchen zeitlich und/oder formal modifizierte Bedingungen. Das gilt für alle Leistungsnachweise im Studiums: insbesondere für Klausuren, Referate, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten, Berichte und Abschlussarbeiten.

In jedem Fall ist individuell zu prüfen, worin die beeinträchtigungsbedingte Benachteiligung konkret be­steht und wie diese im Einzelfall sinnvoll auszugleichen ist.

 

Wer kann Nachteilsausgleiche beantragen?

Nachteilsausgleiche können Studierende beantragen, deren Beeinträchtigung dem Behinderungsbegriff der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) nachweislich entspricht.

„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige, körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. “ (Eine kurzfristige Erkrankung begründet keinen Anspruch auf Nachteilsausgleich.)

Die Begriffsdefinition unterscheidet nicht zwischen sichtbaren und nicht sichtbaren Behinderungen. Folglich können auch Studierende mit chronischer oder psychischer Beeinträchtigung Anträge auf Nachteilsausgleich stellen.


Wie wird ein Nachteilsausgleich beantragt?

1. Studierende stellen einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei dem zuständigen Prüfungsausschuss und begründen diesen durch Gegebenheiten, Erfahrungen und Erlebnisse (z. B. auch aus der Schulzeit). Nachgewiesen werden muss, wo eine Benachteiligung bei der aktuellen Prüfungsform vorliegt und welche Maßnahme diese Benachteiligung ausgleichen könnte.


2. Einbringen eines ärztlichen Nachweises zur Vorlage beim zuständigen Prüfungsausschuss. Dieser ärztliche Nachweis enthält nicht die genaue Diagnose des/r Studierenden. Sie gibt ausführliche und für einen Laien verständliche Auskunft über die Auswirkungen der Erkrankung oder Behinderung. Dieser Nachweis dient als wichtigste Entscheidungsgrundlage über einen Nachteilsausgleich, der Studierenden mit einer Beeinträchtigung ein Studium entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten ermöglichen soll. Das Formular/Hinweisblatt für ärztliches Fachpersonal und Psychotherapeut/innen können Sie zur Vorlage bei der Konsulation Ihres Arztes/ Ihrer Ärztin oder Ihrer Psychotherapeut/in nutzen.


Welche konkreten Nachteilsaugleiche gibt es?

Im Folgenden finden Sie Beispiele, wie ein Nachteilsausgleich konkret aussehen kann. Diese Aufzählung kann nie vollständig sein, da Nachteilsausgleiche von der jeweiligen Situation abhängen und somit immer individuell sind:

Nachteilsausgleiche bezogen auf die Leistungserbringung in Form von Prüfungen und schriftlichen Arbeiten

  •     Zeitverlängerung bei Klausuren und Hausarbeiten
  •     extra Raum für das Anfertigen von Klausuren
  •     Bereitstellen von technischen und/oder personellen Hilfen
  •     allgemeine Gewährung eines Rücktritts von Lehrveranstaltungen/Prüfungen außerhalb vorgeschriebener Fristen (fachärztlicher/therapeutischer Nachweis)

Weitere Informationen

Nachteilsausgleich - Beitragsbefreiung vom SemesterticketBereich öffnenBereich schließen

Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten können sich  von den Beiträgen für ein Semesterticket befreien lassen, wenn sie gemäß Schwerbehindertenausweis Anspruch auf freie Beförderung haben oder aufgrund ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können.

Bitte reichen Sie hierfür eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises und den ausgefüllten Antrag auf Rückerstattung des Semesterticketbeitrages im Sachgebiet Haushalt ein.

Sozialberatung vom Studentenwerk PotsdamBereich öffnenBereich schließen

Die Sozialberatung des Studentenwerks Potsdam unterstützt Studierende der TH Wildau darin, alle mit dem Studentenstatus verbundenen rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen zu klären.

 

Insbesondere werdende Mütter, Studierende mit Kind, ausländische Studierende und Studierende mit Handicaps können sich vertrauensvoll an die Sozialberatungsstelle wenden.


    Dipl.-Pädagogin Katja Wenger

Beauftragte für Studieninteressierte und Studierende Dipl.-Pädagogin Katja Wenger Dipl.-Pädagogin Katja Wenger

Tel.: +49 3375 508 534
Mail: katja.wenger@th-wildau.de
Web: www.th-wildau.de/zqm
Haus 13, Raum 220

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Nachteilsausgleich bei Familienverantwortung